Unterstützung des Greifswalder Appells bzgl. der Sicherungsverwahrung
Greifswalder Appell zur Reform der Sicherungsverwahrung
Vor wenigen Tagen hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine erneute Überprüfung
seiner Entscheidung zur Sicherungsverwahrung vom 17. Dezember 2009 abgelehnt.
Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass die nachträgliche Verlängerung einer
zunächst auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung gegen das
Rückwirkungsverbot aus Art. 7 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
verstößt. Die Unterzeichnenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer zwischen
dem 13. und 15. Mai 2010 in Greifswald durchgeführten internationalen
kriminologischen Forschungstagung und weitere Unterstützerinnen und
Unterstützer, begrüßen diese Entscheidung sehr.
Schon in seiner Entscheidung vom 17.
Dezember 2009 betonte der EGMR die Geltung der für „Strafen“ verbindlichen
Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention für das deutsche
Instrument der Sicherungsverwahrung. Damit setzte sich der EGMR in offenen
Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das allein auf
die präventive Orientierung der Maßregel abstellt und eine rückwirkende Anwendung von Gesetzen zu
nachträglicher oder zeitlich entgrenzter Sicherungsverwahrung zulässt. In der Praxis unterscheidet sich
die Sicherungsverwahrung in der Tat kaum vom Vollzug einer Freiheitsstrafe,
obwohl sie erst stattfindet, nachdem die schuldangemessene Strafe bereits
vollzogen ist. Problematisch sind für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vor
allem die Unsicherheiten bei Rückfallprognosen. Ein hoher Prozentsatz der Inhaftierten
verbleibt so in der Sicherungsverwahrung, obwohl diese Menschen tatsächlich in
Freiheit wohl nicht wieder rückfällig geworden wären.
Einige Sicherungsverwahrte
(vorläufige Analysen schätzen ihre Zahl auf 70-160) warten nun auf ihre
Entlassung, eine Entlassung, auf die sie nicht angemessen vorbereitet worden sind. Kaum einer von ihnen hat nach
den langen Jahren im Freiheitsentzug noch tragfähige familiäre oder freundschaftliche
Kontakte außerhalb der Haftanstalt. Kaum einer hat eine Wohnung oder eine
Arbeitsstelle. Und kaum einer hatte bislang in wirklich qualifizierter Form die
Möglichkeit, sich im Vollzug mithilfe eines anstaltsunabhängigen Therapeuten
mit den in der Regel schweren, früher begangenen Straftaten auseinanderzusetzen
und Strategien zu entwickeln, mit denen eine etwaige Wiederholungsgefahr
deutlich reduziert oder ausgeschlossen werden könnte. Es wurde in den
vergangenen Jahren ein erheblicher Aufwand zur kurz- bis mittelfristigen
Sicherung dieser Menschen betrieben. Für eine nachhaltige Arbeit an ihrer
langfristigen Wiedereingliederung in die Gesellschaft wurden dagegen kaum
Ressourcen aufgewendet.
Besonders betroffen von dieser
Entscheidung sind die früheren Opfer der zu Entlassenden. Erinnerungen an
teilweise furchtbare Erlebnisse brechen wieder auf und alte Ängste werden neu
entfacht. Den Opfern gehören unser Mitgefühl und unsere Solidarität.
Die Innen- und Justizministerien der
Länder und die Bundesregierung finden sich nun in einem bitteren Dilemma. Wir
fordern sie, aber auch die Kirchen und Wohlfahrtsverbände, die Wissenschaft und
die gesamte Gesellschaft auf, besonnen und verantwortungsvoll mit dieser großen
Aufgabe umzugehen.
Besonnen und verantwortungsvoll zu
handeln kann beispielsweise bedeuten
Ø für die ehemaligen Opfer qualitativ
hochwertige, ggf. auch therapeutische Unterstützung bereitzustellen und ihre
Ängste in der öffentlichen Diskussion nicht kleinzureden,
Ø den jetzt kurz vor der Entlassung
stehenden Menschen dabei zu helfen, Wohnung und Arbeit zu finden,
Ø ihnen zumindest für den schwierigen
Übergang in die Freiheit (aber bei Bedarf auch langfristig) schnell eine
sozialpädagogische oder therapeutische Begleitung anzubieten,
Ø die jeweils zuständige
Führungsaufsicht angemessen für wirkungsvolle Arbeit auszustatten
Ø sowie Unterstützung und Beratung zu
gewähren durch geeignete Stellen bei der Aufnahme neuer vorurteilsfreier
Kontakte.
Auf der Basis einer qualifizierten
Gefahrenprognose wird man in einigen Fällen um eine Überwachung nicht
herumkommen. Zu verhindern ist dabei, dass die zu entlassenden
Sicherungsverwahrten an den Pranger gestellt, diffamiert und erneut ausgegrenzt
werden. Informiert werden dürfen bzw. müssen unter den Voraussetzungen des § 406 d Abs. 2 StPO nur frühere Opfer der
Untergebrachten.
Die aktuelle Situation verdeutlicht
die kriminalpolitischen Defizite im Bereich der Entlassung aus geschlossenen
Anstalten. Eine gute und fundierte Vorbereitung auf die Entlassung und der
Aufbau eines tragfähigen und strukturierten Übergangsmanagements hätten viel
früher eingeleitet werden müssen. Dies gilt für die insgesamt etwa fünfhundert
Sicherungsverwahrten in den bundesdeutschen Haftanstalten genauso wie für die
eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßenden Inhaftierten allgemein. Für die
aktuelle Gefangenenpopulation ist es noch nicht zu spät. Deshalb appellieren
wir nachdrücklich an die Verantwortlichen in den Ländern, endlich eine
strategische und evidenzbasierte Entlassungsvorbereitung flächendeckend zu
entwickeln!
Rückwärtsgewandte Schuldzuweisungen
helfen weder den Opfern noch den jetzt zu Entlassenden. Uns alle trifft die
Verantwortung, für die Zukunft zu einem neuen Umgang mit stark auffälligen und
gewalttätigen Jugendlichen und Erwachsenen zu kommen – auch mit denen, die schwerste Straftaten begangen haben. Wir
brauchen endlich einen wirklich resozialisierungsorientierten Strafvollzug und
eine grundsätzliche Reform der Sicherungsverwahrung mit einer deutlich
stärkeren Ausrichtung der Arbeit auch mit Sexual- und Gewalttätern auf
Resozialisierung und auf die Verhinderung von erneuten Straftaten – im
Interesse der Sicherheit der Bevölkerung!
Auch wenn es nicht leicht ist, muss
unsere Gesellschaft zum Schutz unserer verfassungsrechtlichen Grundwerte mit
der kritischen Situation leben, dass vereinzelt Menschen in die Freiheit
entlassen werden, auch wenn sie im Hinblick auf ihre Rückfallgefahr nicht als
vollkommen unbedenklich eingestuft werden können. Generell jedoch – so die
Ergebnisse kriminologischer Forschung – bewahrheiten sich negative
Rückfallprognosen bei Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, oft
nicht.
Wir sollten uns davor hüten, diese
und andere Ängste und Unsicherheiten auf die kleine Gruppe der nun zu
entlassenden Sicherungsverwahrten zu konzentrieren. Stattdessen müssen wir
gegen Entsolidarisierung und gesellschaftliche Verrohung eintreten,
Tabuisierungen überwinden, uns mit den Ursachen delinquenten Verhaltens
auseinandersetzen und problematischen Entwicklungen frühzeitig, aber klug und
integrativ entgegenwirken. Dabei müssen wir Ausgrenzungen vermeiden und auch
mit denjenigen, die anderen großes Leid zugefügt haben, verantwortungsvoller
umgehen als bislang geschehen und ihnen eine realistische Chance auf
Wiedereingliederung geben.
Eine gelingende Resozialisierung ist
die beste Rückfallprävention. Die Entscheidung des EGMR als Anstoß für eine
Reform der Resozialisierungsstruktur zu erkennen, würde die Chance auf mehr und
nachhaltigere Sicherheit ganz erheblich verbessern. Auch wenn die Entscheidung
des EGMR vordergründig Ängste und Unsicherheiten auslöst, so ist sie doch in
Wahrheit ein wichtiger Schritt in Richtung eines flächendeckenden und
effektiven Schutzes der Menschenrechte in Europa. Am Umgang unserer
Gesellschaft mit den Menschen, die erhebliche Straftaten begangen haben, zeigt
sich, ob wir bereit sind, die Forderungen des Grundgesetzes nach Schutz der
Menschenwürde, Gerechtigkeit und
Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen.
Verantwortlich i. S. d.
Presserechts:
Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald
Kontaktadresse: duenkel@uni-greifswald.de
Der Appell ist auch unter http://jura.uni-greifswald.de/duenkelveröffentlicht.
Die 98 Unterzeichner des Appells:
Thomas Aehnelt, Ev. Gefängnisseelsorger an der JVA
Sehnde, Hannover
Tim Angerer, Regierungsdirektor, Hamburg
Stefan Allgeier, Fachanwalt für Strafrecht, Mannheim
Dr. Tillmann Bartsch, Rechtsreferendar, Fernwald
Harald Baumann-Hasske, Rechtsanwalt, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
Prof. Dr. Werner Beulke, Universitätsprofessor,
Passau
Klaus Breymann, Oberstaatsanwalt, Magdeburg
Prof. Dr. Heinz Cornel, Hochschullehrer, Berlin
Dr. András Csúri, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut
für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg
Pascal Déscarpes, Kriminologischer Dienst, Wiesbaden
Bastian Dorenburg, Wissenschaftlicher Angestellter
und Doktorand, Greifswald und Berlin
Pater Kamillus Drazkowski, OP,
Gefängnispfarrer an der JVA Moabit, Berlin
Dr. Kirstin Drenkhahn, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Greifswald
Dr. med. Manuela Dudeck, Fachärztin für
Nervenheilkunde TFP/Forensische Psychiatrie,
Greifswald und Stralsund
Prof. Dr. Frieder Dünkel, Lehrstuhl
für Kriminologie, Greifswald
Dr. Reinhart Enßlin, Rechtsanwalt, Mannheim
Hans-Dieter Ewe, Richter am Amtsgericht a.D., Hamburg
Martin Faber, Ev. Pfarrer an der JVA
Weiterstadt/Hessen, Wiesbaden
Prof. Dr. Johannes Feest, Hochschullehrer
(i.R.), Universität Bremen
Josef Feindt, Kath. Seelsorger
an der JVA Krefeld und der JVA Willich 2, Krefeld
Christoph Flügge, Richter am Internationalen
Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien, Den Haag
Helmut Frenzel, Richter am Amtsgericht a.D., Berlin
Andrea Gensing, Rechtsreferendarin, Lübeck; Doktorandin,
Greifswald
Prof. Dr. Esther Gimenez-Salinas i Colomer,
Rektorin, Ramon LLull Universität, Barcelona
Jochen Goerdeler, Staatsanwalt, Hannover/Itzehoe
Joanna Grzywa, LL.M.,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Lehrstuhl für Kriminologie, Greifswald
Dr. Martin Hagenmaier, Pastor an der JVA Kiel, Kiel
Thomas Harms, Ev. Pastor an der JVA Rosdorf, Göttingen
Katrin Hartmann, Wissenschaftliche Angestellte, Universität Heidelberg
Dr. Dierk Helmken, Richter, Heidelberg
Claus-Gerd Hoes, Ev. Gefängnispfarrer, Vechta
Dr. Hartmuth Horstkotte,
Richter am Bundesgerichtshof a.D., Berlin
Dr. Theresia Höynck, LL.M., Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V., Hannover
Otfried Junk, Geschäftsführer Schwarzes Kreuz,
Christliche Straffälligenhilfe e.V., Celle
Werner Kaser, kath.
Gefängnispfarrer an der JVA Siegburg, Siegburg
Burkhard Kind, Vorstandsmitglied in "Kirche im
Gefängnis" e.V., Berlin
Prof. Dr. Jörg Kinzig, Lehrstuhl für Strafrecht und
Strafprozessrecht, Eberhard Karls Universität Tübingen
Rainer Köttgen, Jurist,
Hamburg
Prof. em. Dr. Detlef Krauß, Humboldt-Universität, Berlin
Ralph Kreutzer, Pfarrer in der
JVA Willich 1, Willich
Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer, Universität Gießen,
Gießen
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, Professor für Forensische Psychiatrie, Charité,
Berlin
Dr. Maik Krüger, Rechtsreferendar, Lübeck
Johannes Kühl, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl
für Kriminologie, Greifswald
Dr. Jürgen Kühling, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Prof. Dr. Karl-Ludwig Kunz, Lehrstuhl für
Strafrecht und Kriminologie, Bern
Ltd. Reg. Dir. a.D.Klaus Lange-Lehngut, ehem. Leiter der JVA Berlin-Tegel, Berlin
Manfred Lösch, Pfarrer i.R., ehem. Beauftragter des
Rates der EKD für JVA-Seelsorge, Berlin
Angelika Menz, Ev. Gefängnisseelsorgerin der JVA
Oldenburg, Oldenburg
Jerzy Montag, MdB,
Rechtspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Berlin
Dr. Tobias Müller-Monning, Ev. Pfarrer in
der JVA Butzbach
Dr. Christine Morgenstern, wiss.
Mitarbeiterin, Lehrstuhl für Kriminologie, Greifswald
Ltd. Reg. Dir. Thomas Müller, Leiter der JVA Bruchsal, Bruchsal
Prof. Werner Nickolai, Katholische
Fachhochschule Freiburg
Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Forschungsstelle für Jugendstrafrechtund Kriminalprävention, Kiel
Andrea Parosanu, LL.M. , Doktorandin, Leipzig
Prof. Dr. Lorenzo Picotti, Lehrstuhl für
Strafrecht, Verona
Univ.-Doz. Dr. Arno Pilgram, Institut für Rechts- und
Kriminalsoziologie, Wien
Angelika Pitsela, Lehrstuhl für Strafrecht und
Kriminologie, Thessaloniki
Anna Pohl, Rechtsanwältin, Mannheim
Reg. Dir. Anke Pörksen, Stellv.
Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und
Juristen, Hamburg
Jens-Peter Preis, Ev. Pfarrer in der JVA Siegburg
Dr. Harald Preusker, Ministerialdirigent
a. D., Dresden
Dr. Ineke Pruin, Wissenschaftliche
Angestellte, Greifswald und Heidelberg
Rainer Rex, Ärztlicher
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der
Straffälligenhilfe, Berlin
Alexandra A. Rittershaus, Rechtsanwältin, Mannheim
Diakon Alexander Rudolf, kath. Seelsorger an der JVA Weiterstadt, Weiterstadt
Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz Sack,
Universität Hamburg, Hamburg
Dr. Gintautas Sakalauskas, Vorsitzender des
litauischen Instituts für Recht, Vilnius
Alexander Sauer,
Rechtsanwalt, Mannheim
Axel Schmidt-Gödelitz, Mitglied des
"Gödelitzer Kreises“ im Ost-West-Forum, Gut Gödelitz
Ulli Schönrock, Ev. Pfarrer in der JVA Meppen, Vors. der
Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland, Lingen
Friedrich Schwenger,
Pastor, Vors. der Ev. Konf. für Gefängnisseelsorge in Nds/HB, Northeim
Verina Speckin, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Strafverteidigerinnen- und
Strafverteidigervereins Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rostock
MinisterialdirigentJohannes Spieker, Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt,
Magdeburg
Dr. Rainer Steffens, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Greifswald
Martin Steller, Pastor i.R.,
langjähriger Gefangenenseelsorger an der JVA Hamburg-Fuhlsbüttel
Prof. Dr. Anette Storgaard, Universität zu
Aarhus, Dänemark
Dr. Angela Strätker, Oberregierungsrätin,
Schwerin
Hans-Heinrich Thormeyer, Rechtsanwalt u.
Notar, Berlin
Prof. Dr. Carlos Tiffer,
Universität von Costa Rica, San José
Adrian Tillmanns, Pfarrer, Vors. der Ev. Konf. für
Gefängnisseelsorge in NRW, Werl
Günter Urbanczyk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Mannheimer Anwaltsverein, Mannheim
Prof. Dr. Dirk van Zyl Smit,
School of Law, Nottingham, UK
Prof. Horst Viehmann,Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz a.D., Neunkirchen
Prof. Dr. Philipp Walkenhorst, Lehrstuhl
Erziehungshilfe und Soziale Arbeit, Köln
Prof. Dr. Tonio Walter, Lehrstuhl für Strafrecht,
Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht,
Regensburg
Dr. Joachim Walter,
Ltd. Regierungsdirektor a.D., Adelsheim
Carl Werner Wendland, Verleger, Mönchengladbach
Prof. Dr. Peter Wetzels, Institut für Kriminologie, Hamburg
Frank H. Weyel, Vorsitzender der Landesgruppe Hessen der
Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen
Wolfgang Wieland, MdB, Berlin
Axel Wiesbrock, Kath.
Gefängnisseelsorger an der JVA Tegel, Berlin
Annette Wilmes, Journalistin,
Berlin
Winfried Wingert, Pastoralreferent, Katholische Seelsorge
bei der JVA Hannover
Vorsitzender Heinz-Bernd Wolters, Meppen, für die Konferenz der
Katholischen Seelsorge bei den Justizvollzugsanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland
Manfred Zipper, Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Strafrecht, Schwetzingen
Barbara Zöller, Ev. Pfarrerin bei der JVA Butzbach,
Oberursel
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