Unterstützung des Greifswalder Appells bzgl. der Sicherungsverwahrung

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Greifswalder Appell zur Reform der Sicherungsverwahrung

 

 

Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine erneute Überprüfung seiner Entscheidung zur Sicherungsverwahrung vom 17. Dezember 2009 abgelehnt. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass die nachträgliche Verlängerung einer zunächst auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 7 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Unterzeichnenden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer zwischen dem 13. und 15. Mai 2010 in Greifswald durchgeführten internationalen kriminologischen Forschungstagung und weitere Unterstützerinnen und Unterstützer, begrüßen diese Entscheidung sehr. 

 

Schon in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 betonte der EGMR die Geltung der für „Strafen“ verbindlichen Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention für das deutsche Instrument der Sicherungsverwahrung. Damit setzte sich der EGMR in offenen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das allein auf die präventive Orientierung der Maßregel abstellt und eine rückwirkende Anwendung von Gesetzen zu nachträglicher oder zeitlich entgrenzter Sicherungsverwahrung zulässt. In der Praxis unterscheidet sich die Sicherungsverwahrung in der Tat kaum vom Vollzug einer Freiheitsstrafe, obwohl sie erst stattfindet, nachdem die schuldangemessene Strafe bereits vollzogen ist. Problematisch sind für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vor allem die Unsicherheiten bei Rückfallprognosen. Ein hoher Prozentsatz der Inhaftierten verbleibt so in der Sicherungsverwahrung, obwohl diese Menschen tatsächlich in Freiheit wohl nicht wieder rückfällig geworden wären.

 

Einige Sicherungsverwahrte (vorläufige Analysen schätzen ihre Zahl auf 70-160) warten nun auf ihre Entlassung, eine Entlassung, auf die sie nicht angemessen vorbereitet  worden sind. Kaum einer von ihnen hat nach den langen Jahren im Freiheitsentzug noch tragfähige familiäre oder freundschaftliche Kontakte außerhalb der Haftanstalt. Kaum einer hat eine Wohnung oder eine Arbeitsstelle. Und kaum einer hatte bislang in wirklich qualifizierter Form die Möglichkeit, sich im Vollzug mithilfe eines anstaltsunabhängigen Therapeuten mit den in der Regel schweren, früher begangenen Straftaten auseinanderzusetzen und Strategien zu entwickeln, mit denen eine etwaige Wiederholungsgefahr deutlich reduziert oder ausgeschlossen werden könnte. Es wurde in den vergangenen Jahren ein erheblicher Aufwand zur kurz- bis mittelfristigen Sicherung dieser Menschen betrieben. Für eine nachhaltige Arbeit an ihrer langfristigen Wiedereingliederung in die Gesellschaft wurden dagegen kaum Ressourcen aufgewendet.

 

Besonders betroffen von dieser Entscheidung sind die früheren Opfer der zu Entlassenden. Erinnerungen an teilweise furchtbare Erlebnisse brechen wieder auf und alte Ängste werden neu entfacht. Den Opfern gehören unser Mitgefühl und unsere Solidarität. 

 

Die Innen- und Justizministerien der Länder und die Bundesregierung finden sich nun in einem bitteren Dilemma. Wir fordern sie, aber auch die Kirchen und Wohlfahrtsverbände, die Wissenschaft und die gesamte Gesellschaft auf, besonnen und verantwortungsvoll mit dieser großen Aufgabe umzugehen.

 

Besonnen und verantwortungsvoll zu handeln kann beispielsweise bedeuten

Ø      für die ehemaligen Opfer qualitativ hochwertige, ggf. auch therapeutische Unterstützung bereitzustellen und ihre Ängste in der öffentlichen Diskussion nicht kleinzureden,

Ø      den jetzt kurz vor der Entlassung stehenden Menschen dabei zu helfen, Wohnung und Arbeit zu finden,

Ø      ihnen zumindest für den schwierigen Übergang in die Freiheit (aber bei Bedarf auch langfristig) schnell eine sozialpädagogische oder therapeutische Begleitung anzubieten,

Ø      die jeweils zuständige Führungsaufsicht angemessen für wirkungsvolle Arbeit auszustatten

Ø      sowie Unterstützung und Beratung zu gewähren durch geeignete Stellen bei der Aufnahme neuer vorurteilsfreier Kontakte. 

 

Auf der Basis einer qualifizierten Gefahrenprognose wird man in einigen Fällen um eine Überwachung nicht herumkommen. Zu verhindern ist dabei, dass die zu entlassenden Sicherungsverwahrten an den Pranger gestellt, diffamiert und erneut ausgegrenzt werden. Informiert werden dürfen bzw. müssen unter den Voraussetzungen des § 406 d Abs. 2 StPO nur frühere Opfer der Untergebrachten.

 

Die aktuelle Situation verdeutlicht die kriminalpolitischen Defizite im Bereich der Entlassung aus geschlossenen Anstalten. Eine gute und fundierte Vorbereitung auf die Entlassung und der Aufbau eines tragfähigen und strukturierten Übergangsmanagements hätten viel früher eingeleitet werden müssen. Dies gilt für die insgesamt etwa fünfhundert Sicherungsverwahrten in den bundesdeutschen Haftanstalten genauso wie für die eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßenden Inhaftierten allgemein. Für die aktuelle Gefangenenpopulation ist es noch nicht zu spät. Deshalb appellieren wir nachdrücklich an die Verantwortlichen in den Ländern, endlich eine strategische und evidenzbasierte Entlassungsvorbereitung flächendeckend zu entwickeln!

 

Rückwärtsgewandte Schuldzuweisungen helfen weder den Opfern noch den jetzt zu Entlassenden. Uns alle trifft die Verantwortung, für die Zukunft zu einem neuen Umgang mit stark auffälligen und gewalttätigen Jugendlichen und Erwachsenen zu kommen – auch mit denen, die  schwerste Straftaten begangen haben. Wir brauchen endlich einen wirklich resozialisierungsorientierten Strafvollzug und eine grundsätzliche Reform der Sicherungsverwahrung mit einer deutlich stärkeren Ausrichtung der Arbeit auch mit Sexual- und Gewalttätern auf Resozialisierung und auf die Verhinderung von erneuten Straftaten – im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung!

 

Auch wenn es nicht leicht ist, muss unsere Gesellschaft zum Schutz unserer verfassungsrechtlichen Grundwerte mit der kritischen Situation leben, dass vereinzelt Menschen in die Freiheit entlassen werden, auch wenn sie im Hinblick auf ihre Rückfallgefahr nicht als vollkommen unbedenklich eingestuft werden können. Generell jedoch – so die Ergebnisse kriminologischer Forschung – bewahrheiten sich negative Rückfallprognosen bei Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, oft nicht.

 

Wir sollten uns davor hüten, diese und andere Ängste und Unsicherheiten auf die kleine Gruppe der nun zu entlassenden Sicherungsverwahrten zu konzentrieren. Stattdessen müssen wir gegen Entsolidarisierung und gesellschaftliche Verrohung eintreten, Tabuisierungen überwinden, uns mit den Ursachen delinquenten Verhaltens auseinandersetzen und problematischen Entwicklungen frühzeitig, aber klug und integrativ entgegenwirken. Dabei müssen wir Ausgrenzungen vermeiden und auch mit denjenigen, die anderen großes Leid zugefügt haben, verantwortungsvoller umgehen als bislang geschehen und ihnen eine realistische Chance auf Wiedereingliederung geben.

 

Eine gelingende Resozialisierung ist die beste Rückfallprävention. Die Entscheidung des EGMR als Anstoß für eine Reform der Resozialisierungsstruktur zu erkennen, würde die Chance auf mehr und nachhaltigere Sicherheit ganz erheblich verbessern. Auch wenn die Entscheidung des EGMR vordergründig Ängste und Unsicherheiten auslöst, so ist sie doch in Wahrheit ein wichtiger Schritt in Richtung eines flächendeckenden und effektiven Schutzes der Menschenrechte in Europa. Am Umgang unserer Gesellschaft mit den Menschen, die erhebliche Straftaten begangen haben, zeigt sich, ob wir bereit sind, die Forderungen des Grundgesetzes nach Schutz der Menschenwürde,  Gerechtigkeit und Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen.

 

Verantwortlich i. S. d. Presserechts:

Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald

Kontaktadresse: duenkel@uni-greifswald.de

Der Appell ist auch unter http://jura.uni-greifswald.de/duenkelveröffentlicht.

 

Die 98 Unterzeichner des Appells:

 

Thomas Aehnelt, Ev. Gefängnisseelsorger an der JVA Sehnde, Hannover

Tim Angerer, Regierungsdirektor, Hamburg

Stefan Allgeier, Fachanwalt für Strafrecht, Mannheim

Dr. Tillmann Bartsch, Rechtsreferendar, Fernwald

Harald Baumann-Hasske, Rechtsanwalt, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen

Prof. Dr. Werner Beulke, Universitätsprofessor, Passau

Klaus Breymann, Oberstaatsanwalt, Magdeburg

Prof. Dr. Heinz Cornel, Hochschullehrer, Berlin

Dr. András Csúri, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg

Pascal Déscarpes, Kriminologischer Dienst, Wiesbaden

Bastian Dorenburg, Wissenschaftlicher Angestellter und Doktorand, Greifswald und Berlin

Pater Kamillus Drazkowski, OP, Gefängnispfarrer an der JVA Moabit, Berlin

Dr. Kirstin Drenkhahn, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Greifswald

Dr. med. Manuela Dudeck, Fachärztin für Nervenheilkunde TFP/Forensische Psychiatrie,
Greifswald und Stralsund
Prof. Dr. Frieder Dünkel, Lehrstuhl für Kriminologie, Greifswald

Dr. Reinhart Enßlin, Rechtsanwalt, Mannheim

Hans-Dieter Ewe, Richter am Amtsgericht a.D., Hamburg

Martin Faber, Ev. Pfarrer an der JVA Weiterstadt/Hessen, Wiesbaden

Prof. Dr. Johannes Feest, Hochschullehrer (i.R.),  Universität Bremen

Josef Feindt, Kath. Seelsorger an der JVA Krefeld und der JVA Willich 2, Krefeld

Christoph Flügge, Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien, Den Haag

Helmut Frenzel, Richter am Amtsgericht a.D., Berlin

Andrea Gensing, Rechtsreferendarin, Lübeck; Doktorandin, Greifswald

Prof. Dr. Esther Gimenez-Salinas i Colomer, Rektorin, Ramon LLull Universität, Barcelona

Jochen Goerdeler, Staatsanwalt, Hannover/Itzehoe

 

Dr. Martin Hagenmaier, Pastor an der JVA Kiel, Kiel

Thomas Harms, Ev. Pastor an der JVA Rosdorf, Göttingen

Katrin Hartmann, Wissenschaftliche Angestellte, Universität Heidelberg

Dr. Dierk  Helmken, Richter, Heidelberg

Claus-Gerd Hoes, Ev. Gefängnispfarrer, Vechta

Dr. Hartmuth Horstkotte, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Berlin

Dr. Theresia Höynck, LL.M., Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V., Hannover

Otfried Junk, Geschäftsführer Schwarzes Kreuz, Christliche Straffälligenhilfe e.V., Celle

Werner Kaser, kath. Gefängnispfarrer an der JVA Siegburg, Siegburg

Burkhard Kind, Vorstandsmitglied in "Kirche im Gefängnis" e.V., Berlin

Prof. Dr. Jörg Kinzig, Lehrstuhl für Strafrecht und
Strafprozessrecht, Eberhard Karls Universität Tübingen

Rainer Köttgen, Jurist, Hamburg

Prof. em. Dr. Detlef Krauß, Humboldt-Universität, Berlin

Ralph Kreutzer, Pfarrer in der JVA Willich 1, Willich

Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer, Universität Gießen, Gießen

Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, Professor für Forensische Psychiatrie, Charité, Berlin

Dr. Maik Krüger, Rechtsreferendar, Lübeck

Johannes Kühl, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Kriminologie, Greifswald

Dr. Jürgen Kühling, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Prof. Dr. Karl-Ludwig Kunz, Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Bern

Ltd. Reg. Dir. a.D.Klaus Lange-Lehngut, ehem. Leiter der JVA Berlin-Tegel, Berlin

Manfred Lösch, Pfarrer i.R., ehem. Beauftragter des Rates der EKD für JVA-Seelsorge, Berlin

Angelika Menz, Ev. Gefängnisseelsorgerin der JVA Oldenburg, Oldenburg

Jerzy Montag, MdB, Rechtspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Berlin

Dr. Tobias Müller-Monning, Ev. Pfarrer in der JVA Butzbach

Dr. Christine Morgenstern, wiss. Mitarbeiterin, Lehrstuhl für Kriminologie, Greifswald

Ltd. Reg. Dir. Thomas Müller, Leiter der JVA Bruchsal, Bruchsal

Prof. Werner Nickolai, Katholische Fachhochschule Freiburg

Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Forschungsstelle für Jugendstrafrechtund Kriminalprävention, Kiel

Andrea Parosanu, LL.M. , Doktorandin, Leipzig

Prof. Dr. Lorenzo Picotti, Lehrstuhl für Strafrecht, Verona

Univ.-Doz. Dr. Arno Pilgram, Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien

Angelika Pitsela, Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Thessaloniki

Anna Pohl, Rechtsanwältin, Mannheim

Reg. Dir. Anke Pörksen, Stellv. Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, Hamburg

Jens-Peter Preis, Ev. Pfarrer in der JVA Siegburg

Dr. Harald Preusker, Ministerialdirigent a. D., Dresden

Dr. Ineke Pruin, Wissenschaftliche Angestellte, Greifswald und Heidelberg

Rainer Rex, Ärztlicher Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der Straffälligenhilfe, Berlin

Alexandra A. Rittershaus, Rechtsanwältin, Mannheim

Diakon Alexander Rudolf, kath. Seelsorger an der JVA Weiterstadt, Weiterstadt

Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz           Sack, Universität Hamburg, Hamburg

Dr. Gintautas Sakalauskas, Vorsitzender des litauischen Instituts für Recht, Vilnius

Alexander Sauer, Rechtsanwalt, Mannheim

Axel Schmidt-Gödelitz, Mitglied des "Gödelitzer Kreises“ im Ost-West-Forum, Gut Gödelitz

Ulli Schönrock, Ev. Pfarrer in der JVA Meppen, Vors. der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland, Lingen

Friedrich Schwenger, Pastor, Vors. der Ev. Konf. für Gefängnisseelsorge in Nds/HB, Northeim

Verina Speckin, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Strafverteidigerinnen- und Strafverteidigervereins Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rostock

MinisterialdirigentJohannes Spieker, Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg

Dr. Rainer Steffens, Rechtsanwalt,  Fachanwalt für Strafrecht, Greifswald

Martin Steller, Pastor i.R., langjähriger Gefangenenseelsorger an der JVA Hamburg-Fuhlsbüttel

Prof. Dr. Anette Storgaard, Universität zu Aarhus, Dänemark

Dr. Angela Strätker, Oberregierungsrätin, Schwerin

Hans-Heinrich Thormeyer, Rechtsanwalt u. Notar, Berlin

Prof. Dr. Carlos Tiffer, Universität von Costa Rica, San José

Adrian Tillmanns, Pfarrer, Vors. der Ev. Konf. für Gefängnisseelsorge in NRW, Werl

Günter Urbanczyk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Mannheimer Anwaltsverein, Mannheim

Prof. Dr. Dirk van Zyl Smit, School of Law, Nottingham, UK

Prof. Horst Viehmann,Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz a.D., Neunkirchen

Prof. Dr. Philipp Walkenhorst, Lehrstuhl Erziehungshilfe und Soziale Arbeit, Köln

Prof. Dr. Tonio Walter, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht, Regensburg

Dr. Joachim Walter, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Adelsheim

Carl Werner Wendland, Verleger, Mönchengladbach

Prof. Dr. Peter Wetzels, Institut für Kriminologie, Hamburg

Frank H. Weyel, Vorsitzender der Landesgruppe Hessen der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen  

Wolfgang Wieland, MdB, Berlin

Axel Wiesbrock, Kath. Gefängnisseelsorger an der JVA Tegel, Berlin

Annette Wilmes, Journalistin, Berlin

Winfried Wingert, Pastoralreferent, Katholische Seelsorge bei der JVA Hannover

Vorsitzender Heinz-Bernd Wolters, Meppen, für die Konferenz der Katholischen Seelsorge bei den Justizvollzugsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland

Manfred Zipper, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Schwetzingen

Barbara Zöller, Ev. Pfarrerin bei der JVA Butzbach, Oberursel

 




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(RA Manfred Zipper)