Berechnung bei Vorenthaltung Sozialversicherungsbeiträge

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Der BGH hat bis zum Jahr 2008 immer eine sogenannte Bruttoberechnung bzgl. der insgesamt vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Erst mit der Entscheidung vom 02.12.2008 (Az. 1 StR 416/08) hat sich der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechungspraxis distanziert und festgestellt, dass die an illegale Arbeitnehmer ausgezahlten Löhne Nettoentgelte sind.

 

 




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