In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten
Die Unschuldsvermutung gerade bei Verfahren gegen sehr Prominente wird meistens von vielen Menschen vergessen. Dabei gilt jeder Mensch solange als unschuldig, bis er verurteilt worden ist. Wie derzeit im Fall des Herrn Jörg Kachelmann, dessen Name ständig im Zusammenhang mit dem Begriff Vergewaltigung durch die Medien verbreitet wird, so ergeht es vielen Prominenten, denen eine Vergewaltigung oder ein anderes Delikt zunächst öffentlich vorgeworfen worden ist, es ich dann im Nachhinein herausgestellt hat, dass sie unschuldig sind.
Der Ruf des Prominenten ist dann aber ruiniert.
Die Unschuldsvermutung und der Grundsatz des In dubio pro reo werden sowohl von den Ermittlungsbehörden wie auch von den Gerichten zu wenig angewandt und auch zu wenig umgesetzt.
In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten
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