Wirtschaftstrafrecht

Schwarzarbeit

§ 266a StBG

Publiziert am: Freitag, 05. März 2010 (223 mal gelesen)
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Wirtschaftsstrafrecht

! NOTRUF !

Besonders in den Fällen der Untersuchungshaft, des Arrestes, der Durchsuchung oder sonstiger Vollstreckungs-maßnahmen ist es erforderlich, dass dringend gehandelt wird.

Aus diesem Grund wird die folgende Mobilfunk-Rufnummer (nur für Notfälle) zur Verfügung gestellt:

0175-4018633
(RA Manfred Zipper)