Wirtschaftsstrafrecht - Haftung Aufsichtsrat Vorstand Geschäftsführer
Im Wirtschaftsstrafrecht liegt nicht selten die eine oder andere Besonderheit vor:
In einem Strafverfahren sehen sich in erster Linie Einzelpersonen im Visier der Staatsanwaltschaft. Allerdings werden zunehmend auch Unternehmen und Unternehmer im Bereich des Wirtschaftsstrafrecht immer häufiger verfolgt.
Auch für Verfahren aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und der Wirtschaftskriminalität gilt der Grundsatz, dass im deutschen Strafrecht die Einzelpersonen zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden.
Die Strafbarkeit des Aufsichtsrats, Vorstand, Geschäftsführer oder als leitender Mitarbeiter eines großen oder auch kleineren Unternehmens, ob als selbstständiger Kaufmann oder Freiberufler. Man ist gerade nicht davor geschützt, sich in diesen Positionen strafrechtlich verfolgt zu sehen.
In jeder dieser Positionen gerade in den Fällen, in denen keine Einflussmöglichkeiten auf das tatsächliche Geschehen bestehen, werden all jene Beschuldigte des Strafverfahrens, die in Zusammenhang mit einem vermeintlich strafrechtlich relevanten Sachverhalt gebracht werden.
Dabei handelt es sich zumeist um Menschen, die sich bis dato nicht strafrechtlich relevant verhalten haben und nur aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in kriminelle Sachverhalte hineingezogen werden, die nunmehr von der Staatsanwaltschaft auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft werden.
Die Belastung, die für den Einzelnen und dessen Familien darin liegt, vom Staat als möglicher Straftäter verfolgt zu werden, ist erheblich.
Durchsuchungen in den privaten Räumen unter den wachsamen Augen der Nachbarn, über Kontopfändungen bei der Hausbank, Beschlagnahmen bis zur U-Haft sieht sich der Beschuldigte, der oft Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsratsvorsitzender ist, in einem Ermittlungsverfahren und Strafverfahrens Situationen ausgesetzt, denen er ohne anwaltliche Unterstützung hilflos gegenübersteht.
Als Strafverteidiger betrachten wir es als unsere ureigene Pflicht, uns mit unserer langjährigen, weitreichenden interdisziplinären Erfahrung in der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen vor unseren Mandanten zu stellen.
Unsere Aufgabe sehen wir darin, es mit unserer gezielten von hervorragenden Könnern der Disziplin Wirtschaftsstrafverteidigung der Mandantschaft gegenüber zu gewährleisten, dass dem Mandanten alle Rechte, die das Gesetz den Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens zugesteht, in Anspruch genommen und gewährt werden.
Dabei sind wir für unseren Mandanten in der Lage und bereit, unsere hohe Reputation, die wir aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in dem Bereich der Wirtschaftsstrafverteidigung auch bei Staatsanwaltschaften und Gerichten erworben haben, in den Ring zu werfen.
Dieses hohe Ansehen gepaart mit weitem juristischen Niveau und interdisziplinärer Expertise, wirtschaftlichem Sachverstand und großem persönlichen Einsatz und Engagement für unsere Mandanten ist die verbindliche Zusage dafür, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt ein bestmögliches Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen. Dies gilt sowohl für unsere Tätigkeit im Ermittlungsverfahren als auch für die Verteidigung in der Hauptverhandlung.
Daneben nehmen wir es als unsere ernsthafte Aufgabe an, den Mandanten bei der Lösung der Probleme zu helfen, die sich in Form der üblen Begleiterscheinungen eines Ermittlungsverfahren und Strafverfahrens für den Mandanten dartun.
Dies können steuerrechtliche, arbeitsrechtliche, berufsrechtliche oder auch sonstige zivilrechtliche Störungen sein, für die wir in nahezu allen Fällen eine kompetente Lösung anbieten: www.kanzlei-zipper.de