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Drogen - Eigenbedarfsmenge

aktuelle News Nach einer Mitteilung der Neuen Ruhr Zeitung hat das Innenministerium Nord-Rhein-Westfalen eine neue - in diesem Fall alte - Regelung zur Eigenbedarfsmenge bei Drogen getroffen:

Ab dem 01.06.2011  werden die alten, höheren Eigenbedarfgrenzen für Drogen eingeführt: Es sind dies zehn Gramm bei Cannabisprodukten und je ein halbes Gramm bei Heroin, Kokain oder Amphetaminen. Ein entsprechender Erlass des Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) liegt der Neuen Ruhr Zeitung vor. Unterschreitet der Eigenbedarf die Grenzwerte, hat die Justiz die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen, wobei der Erlass wichtige Ausnahmen regelt, deren Vorliegen ein Einschreiten gebietet.





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