IT - Strafrecht
Bei jeglichem Umgang mit dem Internet besteht die Möglichkeit, sich strafbar zu machen. Dabei sind es vor allem die Verletzungsformen der Verletzung des Datenschutzes, die besonders ins Gewicht fallen.
Aber auch die Computersabotage nach § 303a StGB oder der Tatbestand des Ausspähens von Daten nach § 202a StGB gehören zu den Straftatbeständen des IT-Strafrechts.
Das Internet Strafrecht geht meist einher mit anderen Strafrechtsdelikten aus dem Bereich des Medienstrafrechts und dem Arbeitsstrafrecht.