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Auf der Internetseite der AG Strafrecht wird dem Interessenten auch erklärt, was die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bedeutet und aus welchem Grund man sich in der Strafverteidigung einen Fachanwalt für Strafrecht nehmen sollte. Denn der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege.
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