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Die Schöffenrichter wirken in den Strafverfahren bei den Amtsgerichten und Landgericht, dort bei der Strafkammer, bei der Hauptverhandlung mit.
Schöffen sind nicht juristisch ausgebildete Laienrichter. Die Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter.
Siehe auch:
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