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Bußgeldkatalog

 

Abstand


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Ohne zwingenden Grund stark gebremst



mit Gefährdung 20 Euro


mit Sachbeschädigung 30 Euro


Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h 25 Euro


mit Gefährdung 30 Euro


mit Sachbeschädigung 35 Euro


Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes 35 Euro


Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho« 75 Euro 1

weniger als 4/10 100 Euro 2

weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 160 Euro 3 1 Monat
weniger als 2/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 240 Euro 4 2 Monate
weniger als 1/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 320 Euro 4 3 Monate
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho« 100 Euro 2

weniger als 4/10 180 Euro 3

weniger als 3/10 240 Euro 4 1 Monat
weniger als 2/10 320 Euro 4 2 Monate
weniger als 1/10 400 Euro 4 3 Monate

 


Alkohol


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze



beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat
beim zweiten Mal 1000 Euro 4 3 Monate
ab dem dritten Mal 1500 Euro 4 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss
7
Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

 


Autobahnen und Kraftfahrtstraßen


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
7 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
desgleichen in Ein- und Ausfahrten 50 Euro 4

desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 Euro 4

desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn 150 Euro 4 1 Monat
Wenden im Tunnel 40 Euro 1

Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt 50 Euro 2

Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren 20 Euro


Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung 80 Euro 1

Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten) 20 Euro


Unzulässiges Halten 30 Euro


Unzulässiges Parken 40 Euro 2

Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen 25 Euro


mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 50 Euro 3

mit Sachbeschädigung 60 Euro 3 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet 20 Euro


Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet 50 Euro 3

 


Beleuchtung und Warnzeichen


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 Euro


mit Gefährdung 15 Euro


mit Sachbeschädigung 35 Euro


Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10 Euro


mit Gefährdung 15 Euro


mit Sachbeschädigung 35 Euro


Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen



innerorts 25 Euro


außerorts 40 Euro 3

Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren 10 Euro


Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet 20 Euro


mit Sachbeschädigung 35 Euro


Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 Euro


Missbrauch der Warnblinkanlage 5 Euro


Missbrauch von Hupe und Lichthupe 10 Euro


mit Belästigung 20 Euro


Einsatz unerlaubter Schallzeichen 10 Euro


 


Drogen

Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden.

Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Ecstasy, Kokain, Morphin oder Heroin ans Steuer setzt.

Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr



beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat
beim zweiten Mal 1000 Euro 4 3 Monate
ab dem dritten Mal 1500 Euro 4 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss
7
Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

 


Geschwindigkeit

außerhalb geschlossener Ortschaften


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit



bis 10 km/h 10 Euro


11 bis 15 km/h 20 Euro


16 bis 20 km/h 30 Euro


21 bis 25 km/h 70 Euro 1

26 bis 30 km/h 80 Euro 3

31 bis 40 km/h 120 Euro 3

41 bis 50 km/h 160 Euro 3 1 Monat
51 bis 60 km/h 240 Euro 4 1 Monat
61 bis 70 km/h 440 Euro 4 2 Monate
über 70 km/h 600 Euro 4 3 Monate

innerhalb geschlossener Ortschaften

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:



bis 10 km/h 15 Euro


11 bis 15 km/h 25 Euro


16 bis 20 km/h 35 Euro


21 bis 25 km/h 80 Euro 1

26 bis 30 km/h 100 Euro 3

31 bis 40 km/h 160 Euro 3 1 Monat
41 bis 50 km/h 200 Euro 4 1 Monat
51 bis 60 km/h 280 Euro 4 2 Monate
61 bis 70 km/h 480 Euro 4 3 Monate
über 70 km/h 680 Euro 4 3 Monate

Allgemein


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW) 15 Euro


Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen 50 Euro 3

desgleichen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 60 Euro 3

desgleichen mit Sachbeschädigung 75 Euro 3

Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen 35 Euro


Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand 120 Euro 3

Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde 40 Euro


Illegale Kraftfahrzeugrennen



als Teilnehmer 400 Euro 4 1 Monat
als Veranstalter 500 Euro 4

Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 75 Euro 4
zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich

 


Halten und Parken


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist 10 Euro


mit Behinderung 15 Euro


Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen 15 Euro


mit Behinderung 25 Euro


länger als eine Stunde 25 Euro


zusätzlich mit Behinderung 35 Euro


Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 Euro 1

Haltren vor oder in Feuerwehrzufahrten 10 Euro


Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 35 Euro


mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 50 Euro 1

Halten in zweiter Reihe 15 Euro


mit Behinderung 20 Euro


Parken in zweiter Reihe 20 Euro


mit Behinderung 25 Euro


länger als 15 Minuten 30 Euro


zusätzlich mit Behinderung 35 Euro


Parken auf Sperrflächen 25 Euro


Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen 10 Euro


mit Behinderung 15 Euro


länger als 3 Stunden 20 Euro


zusätzlich mit Behinderung 30 Euro


Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10 Euro


mit Behinderung 15 Euro


länger als 3 Stunden 20 Euro


zusätzlich mit Behinderung 30 Euro


Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe



bis zu 30 Minuten 5 Euro


bis zu 1 Stunde 10 Euro


bis zu 2 Stunden 15 Euro


bis zu 3 Stunden 20 Euro


über 3 Stunden 25 Euro


Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 Euro


Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10 Euro


Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10 Euro


Parken in Fußgängerbereichen 30 Euro


mit Behinderung 35 Euro


länger als 3 Stunden 35 Euro


Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen 20 Euro


Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 10 Euro


mit Sachbeschädigung 25 Euro


Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen 15 Euro


mit Sachbeschädigung 25 Euro


In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten 20 Euro


In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken 25 Euro


 


HU und Technik, Fahrzeugpapiere


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt 15 Euro


HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum:



bis zu 2 Monaten 15 Euro


von 2 bis zu 4 Monaten 25 Euro


von 4 bis zu 8 Monaten 40 Euro 1

über 8 Monate 75 Euro 2

AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum:



zwischen 2 und 8 Monaten 15 Euro


über 8 Monate 40 Euro 1

mit unzulässiger Mischbereifung gefahren 15 Euro


als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 30 Euro


mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) gefahren 50 Euro 3

als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 75 Euro 3

verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben 80 Euro 3

als Halter den Betrieb angeordnet o. zugelassen 135 Euro 3

Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3

Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben 20 Euro


Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 15 Euro


Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts



um mehr als 20 % 50 Euro 3

um mehr als 25 % 75 Euro 3

um mehr als 30 % 125 Euro 3

ab Mitte 2006: Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen) 20 Euro


zusätzlich mit Behinderung 40 Euro 1

 


Polizei


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder ausgehändigt 10 Euro


Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt 15 Euro


Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt 20 Euro


Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen 20 Euro


Haltegebot der Polizei nicht befolgt 50 Euro 3

 


Sicherheit


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Fahren ohne Sicherheitsgurt (Neu: auch in Reisebussen!) 30 Euro


1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (zum Beispiel mit Gurt, aber ohne Kindersitz) 30 Euro


mehrere Kinder 35 Euro


1 Kind ohne jede Sicherung 40 Euro 1

mehrere Kinder 50 Euro 1

Schutzhelmpflicht nicht beachtet 15 Euro


Vor der Fahrt Scheiben nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht anderweitig mehr als zulässig eingeschränkt 10 Euro


Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik) 10 Euro


Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung:



als Kraftfahrer bei laufendem Motor 40 Euro 1

als Radfahrer 25 Euro


Die Ausrüstung des Fahrzeugs ist nicht an die Wetterverhältnisse angepaßt (Winterreifen, Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage) 20 Euro


mit Verkehrsbehinderung 40 Euro 1

 


Straßenbenutzung


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote) 15 Euro


mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs 35 Euro


Einbahnstraßenschild missachtet 20 Euro


Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert 15 Euro


mit Gefährdung 40 Euro 1

Im Fußgängerbereich bei nichtzugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet 50 Euro 1

vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt 10 Euro


mit Gefährdung 15 Euro


mit Sachbeschädigung 25 Euro


Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren 5 Euro


mit Behinderung 10 Euro


mit Gefährdung 20 Euro


Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen



Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung 40 Euro 1

Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz) 20 Euro


 


Überholen


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Überholen trotz Verbot 40 Euro 1

Innerorts rechts überholt 30 Euro


mit Sachbeschädigung 35 Euro


Außerorts rechts überholt 50 Euro 3

Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein 30 Euro 1

Überholen mit zu wenig Seitenabstand 30 Euro 1

Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet 10 Euro


Beim Überholtwerden das Tempo erhöht 30 Euro


Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht 10 Euro


Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen 25 Euro


Überholen bei unklarer Verkehrslage 50 Euro 3

Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 75 Euro 4

Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet 40 Euro 2

Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet 50 Euro 4

 


Umweltschutz und Sauberkeit


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung 10 Euro


Unnützes Hin- und Herfahren innerorts 20 Euro


Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht 10 Euro


Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt 10 Euro


Gegenstand auf der Straße liegengelassen trotz möglicher Gefährdung 40 Euro 1

 


Unfall


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht 40 Euro 2

Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren 30 Euro


mit Sachbeschädigung 35 Euro


Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen 30 Euro


Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB
7

Unterlassene Hilfeleistung
5

Fahrlässige Tötung
5
Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung
5
Straftat nach StGB

 


Vorfahrt


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
An eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren 10 Euro


Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung 25 Euro


Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung 50 Euro 3 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt 5 Euro


An der Haltelinie nicht gehalten 10 Euro


mit Gefährdung 50 Euro 3

Rotlicht missachtet 90 Euro 3

mit Gefährdung 200 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Sachbeschädigung 240 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde 200 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Gefährdung 320 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Sachbeschädigung 360 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB

 


Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen


Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen 10 Euro


mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 30 Euro


mit Sachbeschädigung 35 Euro


Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 Euro 2

Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs mit Behinderung 20 Euro


Abbiegen, ohne Fahrzeug durchzulassen, oder ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen mit Gefährdung 40 Euro 2

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung 40 Euro 2

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Publiziert am: Sonntag, 31. Mai 2009 (2061 mal gelesen)
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